Aussage der tarifvertraglichen Vorschriften:
Jede/r Apothekeninhaber/in, der/die tarifvertraglich gebunden ist, ist ab dem 01.01.2012 verpflichtet, seinen/ihren Angestellten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren.
Dieser Zuschuss erfolgt über zwei Bausteine:
Baustein 1: Arbeitgeberfixbeitrag nach Wochenarbeitsstunden
Wöchentliche Arbeitszeit von | Arbeitgeberbeitrag | |
mehr als 30 Std. | 27,50 € mtl. | |
mehr als 20 Std. | 22,50 € mtl. | |
mehr als 10 Std. | 15,00 € mtl. | |
nicht mehr als 10 Std.* | 10,00 € mtl. |
(* gilt auch für Personen, die sich in der Ausbildung zum pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten befinden)
Baustein 2: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Der Arbeitgeber fördert den Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss von 20% zu dem vom Mitarbeiter selbst umgewandelten Entgelt.
Arbeitgeberfixbeitrag (Baustein 1) | 27,50 EUR |
+ Eigenbeitrag Mitarbeiter (Baustein 2) | 100,00 EUR |
+ Arbeitgeberzuschuss (20% aus 100,- EUR) | 20,00 EUR |
Gesamtbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge | 147,50 EUR |
Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer:
+49 (0)821 249 88 90.
Unser Rahmenvertrag des BAV Bayerischer Apothekerverband e.V. zur Ansicht:
Generalagentur
G. Eberle & Partner GbR
Karlstraße 12
86150 Augsburg
Tel. +49 (0)821 249 88 90
Fax +49 (0)821 249 88 999
E-Mail: service@eberle-partner.de