Betriebliche Altersvorsorge für Apotheken

Aussage der tarifvertraglichen Vorschriften:


Jede/r Apothekeninhaber/in, der/die tarifvertraglich gebunden ist, ist ab dem 01.01.2012 verpflichtet, seinen/ihren Angestellten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren.

 

Dieser Zuschuss erfolgt über zwei Bausteine:

Baustein 1: Arbeitgeberfixbeitrag nach Wochenarbeitsstunden

Wöchentliche Arbeitszeit von   Arbeitgeberbeitrag
mehr als 30 Std.   27,50 € mtl.
mehr als 20 Std.   22,50 € mtl.
mehr als 10 Std.   15,00 € mtl.
nicht mehr als 10 Std.*   10,00 € mtl.

(* gilt auch für Personen, die sich in der Ausbildung zum pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten befinden)

Baustein 2: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber fördert den Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss von 20% zu dem vom Mitarbeiter selbst umgewandelten Entgelt.

Arbeitgeberfixbeitrag (Baustein 1) 27,50 EUR
+ Eigenbeitrag Mitarbeiter (Baustein 2) 100,00 EUR
+ Arbeitgeberzuschuss (20% aus 100,- EUR)  20,00 EUR
Gesamtbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge 147,50 EUR

Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer:

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Unser Rahmenvertrag des BAV Bayerischer Apothekerverband e.V. zur Ansicht:

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